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Anlass: Das Restau­rant „Knolle“ in Melle muss wegen der geplanten Rathaus­sanierung voraus­sichtlich von März bis Okto­ber 2028 ausziehen. Der Auswe­ich­stan­dort ist noch offen. Die Lage zeigt, was jed­er Betrieb mit Stan­dortwech­sel vor­ab klären sollte.

1. Geplante Schließung ist kein Ver­sicherungs­fall
Eine Betrieb­sun­ter­brechungs- oder Ertragsaus­fal­lver­sicherung greift in der Regel nur, wenn ein ver­sichert­er Sach­schaden die Ursache ist, zum Beispiel Feuer, Leitungswass­er oder Ein­bruch. Eine ange­ord­nete oder geplante Schließung wegen Sanierung gehört üblicher­weise nicht dazu. Das Ein­nah­merisiko trägt der Betrieb selb­st und muss es anders abfan­gen, etwa durch Rück­la­gen oder Verträge mit dem Vermieter.

2. Der Ver­sicherung­sort ändert sich
Inhalts- und Sachver­sicherun­gen gel­ten meist für einen im Ver­trag benan­nten Stan­dort. Bei einem Umzug sind zu klären:

  • Ist der neue Stan­dort mitver­sichert, und gilt das automa­tisch oder nur nach Meldung?
  • Gibt es eine Befris­tung oder Sum­men­be­gren­zung für vorüberge­hende Standorte?
  • Sind Waren, Küch­enein­rich­tung und Tech­nik auch während des Trans­ports und der Lagerung abgesichert?

3. Pro­vi­sorien sind eigene Risiken
Zelt oder Con­tain­er als Gas­traum und Küche brin­gen andere Gefahren mit sich: Sturm und Unwet­ter, Bran­drisiko durch Küchen­tech­nik in Con­tain­ern, Dieb­stahl und Van­dal­is­mus an einem weniger gesicherten Stan­dort. Ob der Ver­trag diese Kon­stel­la­tion abdeckt, hängt von den Bedin­gun­gen ab, vor allem von Bauar­tk­lassen, Sicherungsaufla­gen und Ausschlüssen.

4. Haftpflicht
Zusät­zliche Gäste- und Außen­bere­iche, Wege und tem­poräre Auf­baut­en verän­dern das Haf­tungsrisiko. Die Betrieb­shaftpflicht sollte dem neuen Betrieb­sum­fang entsprechen.

5. Mitar­beit­er und Mehrkosten
Bei langer Unter­brechung entste­hen Kosten für Per­son­al, Miete und Umbau. Mehrkosten sind nur dann ver­sichert, wenn sie Folge eines ver­sicherten Schadens sind. Ein bloßer Umzug zählt meist nicht dazu.

Check­liste vor einem befris­teten Standortwechsel:

  • Ver­sicherung­sort und Vor­sorge-Klauseln im beste­hen­den Ver­trag prüfen
  • Neuen Stan­dort vor Einzug dem Ver­sicher­er melden
  • Inhaltssum­men und Unter­ver­sicherung neu bewerten
  • Betrieb­shaftpflicht auf neuen Betrieb­sum­fang abstimmen
  • Prüfen, was eine Betrieb­sun­ter­brechungsver­sicherung tat­säch­lich abdeckt und was nicht
  • Rück­kehr in die Räume mit dem Ver­sicher­er abstimmen

Faz­it: Ein Umzug auf Zeit verän­dert Risiko und Ver­trags­grund­lage. Wer den Ver­sicher­er früh ein­bindet, ver­mei­det Deckungslücken.