Anlass: Das Restaurant „Knolle“ in Melle muss wegen der geplanten Rathaussanierung voraussichtlich von März bis Oktober 2028 ausziehen. Der Ausweichstandort ist noch offen. Die Lage zeigt, was jeder Betrieb mit Standortwechsel vorab klären sollte.
1. Geplante Schließung ist kein Versicherungsfall
Eine Betriebsunterbrechungs- oder Ertragsausfallversicherung greift in der Regel nur, wenn ein versicherter Sachschaden die Ursache ist, zum Beispiel Feuer, Leitungswasser oder Einbruch. Eine angeordnete oder geplante Schließung wegen Sanierung gehört üblicherweise nicht dazu. Das Einnahmerisiko trägt der Betrieb selbst und muss es anders abfangen, etwa durch Rücklagen oder Verträge mit dem Vermieter.
2. Der Versicherungsort ändert sich
Inhalts- und Sachversicherungen gelten meist für einen im Vertrag benannten Standort. Bei einem Umzug sind zu klären:
- Ist der neue Standort mitversichert, und gilt das automatisch oder nur nach Meldung?
- Gibt es eine Befristung oder Summenbegrenzung für vorübergehende Standorte?
- Sind Waren, Kücheneinrichtung und Technik auch während des Transports und der Lagerung abgesichert?
3. Provisorien sind eigene Risiken
Zelt oder Container als Gastraum und Küche bringen andere Gefahren mit sich: Sturm und Unwetter, Brandrisiko durch Küchentechnik in Containern, Diebstahl und Vandalismus an einem weniger gesicherten Standort. Ob der Vertrag diese Konstellation abdeckt, hängt von den Bedingungen ab, vor allem von Bauartklassen, Sicherungsauflagen und Ausschlüssen.
4. Haftpflicht
Zusätzliche Gäste- und Außenbereiche, Wege und temporäre Aufbauten verändern das Haftungsrisiko. Die Betriebshaftpflicht sollte dem neuen Betriebsumfang entsprechen.
5. Mitarbeiter und Mehrkosten
Bei langer Unterbrechung entstehen Kosten für Personal, Miete und Umbau. Mehrkosten sind nur dann versichert, wenn sie Folge eines versicherten Schadens sind. Ein bloßer Umzug zählt meist nicht dazu.
Checkliste vor einem befristeten Standortwechsel:
- Versicherungsort und Vorsorge-Klauseln im bestehenden Vertrag prüfen
- Neuen Standort vor Einzug dem Versicherer melden
- Inhaltssummen und Unterversicherung neu bewerten
- Betriebshaftpflicht auf neuen Betriebsumfang abstimmen
- Prüfen, was eine Betriebsunterbrechungsversicherung tatsächlich abdeckt und was nicht
- Rückkehr in die Räume mit dem Versicherer abstimmen
Fazit: Ein Umzug auf Zeit verändert Risiko und Vertragsgrundlage. Wer den Versicherer früh einbindet, vermeidet Deckungslücken.