Angaben gemäß § 5 TMG
ph Finanzberatung
Patrick Heyn e.K.
Mühlenstraße 15
49324 Melle
Telefon: +49 (0)5422 60506–10
Telefax: +49 (0)5422 60506–20
E‑Mail: info@patrick-heyn.de
Registergericht
Amtsgericht Osnabrück
Handelsregister: HRA 206732
Inhaltlich verantwortlicher Dienstanbieter nach § 5 TMG / § 55 Abs. 2 RStV:
Patrick Heyn (Anschrift wie oben)
Aufsichtsbehörden
Aufsichtsbehörde nach § 34c GewO und nach § 34d GewO:
IHK Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim
Neuer Graben 38
49074 Osnabrück
Aufsichtsbehörde
www.osnabrueck.ihk24.de/
Berufsbezeichnung
Berufsbezeichnung: Versicherungsmakler nach § 34c Abs. 1 Gewerbeordnung, Deutschland
Patrick Heyn ist Mitglied der Industrie- und Handelskammer
IHK Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim
Neuer Graben 38
49074 Osnabrück
E‑Mail: ihk@osnabrueck.ihk.de
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Wir besitzen eine Berufs-Haftpflichtversicherung, welche die Voraussetzungen der VersicherungsVermittler-Verordnung (VersVermV) erfüllt.
Erstinformation:
Die ph Finanzberatung Patrick Heyn e.K. ist als Versicherungsmakler mit der Erlaubnis durch die Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft-Bentheim nach § 34d Absatz 1 der Gewerbeordnung tätig — unter der Nummer Reg-Nr. D‑TA3G-545CG-29
Die Eintragung im Vermittlerregister kann überprüft werden bei der gemeinsamen Registerstelle:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) ‚
Breite Straße 29, 10178 Berlin,
Tel. 01 80/60 05 85–0 (20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, höchstens 60 Cent/Anruf aus Mobilfunknetzen),
Fax 030/20 308‑1000,
E‑Mail: infocenter@berlin.dihk.de,
Registerabruf: www.vermittlerregister.info
Patrick Heyn führt keinerlei Beratung durch über Produkte wie z.B. Zertifikate, Aktien, Derivate sowie für Tätigkeiten und Empfehlungen, die eine Erlaubnis nach § 32 KWG erfordern.
Schlichtungstellen für Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung:
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Berufsrechtliche Regelungen
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
- §34d GewO
- §34c GewO
- §§ 59 – 68 VVG VersVermV
Regelungen einsehbar unter: Die Berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebene Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.
Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.
Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.
Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes.
(Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)
Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresses nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.
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Quelle: https://www.e‑recht24.de
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