Ein Ehepaar aus Melle wollte Ende August ein Möbelstück über die Plattform Kleinanzeigen.deverkaufen. Statt eines Interessenten für das Möbelstück kamen drei Personen zu ihnen nach Hause, die sich als professionelle Goldhändler ausgaben. Unter Zeitdruck überredeten sie das Ehepaar, hochwertigen Schmuck weit unter seinem tatsächlichen Wert zu verkaufen. Als der Betrug auffiel, waren die Täter mit ihrem Fahrzeug bereits verschwunden, wie die Polizei Melle mitteilte. Die Plattform Kleinanzeigen.de hat den Fall nun zum Anlass genommen, öffentlich über Schutzmaßnahmen bei privaten Verkäufen mit Hausbesuch aufzuklären.
Versicherungsrechtlich liegt der Fall anders, als es auf den ersten Blick scheint: Das Ehepaar wurde nicht bestohlen, sondern durch Täuschung zur freiwilligen Übergabe seines Goldes bewegt. Genau das kann zu einer Deckungslücke in der Hausratversicherung führen. Klassische Hausratpolicen greifen in erster Linie bei Einbruchdiebstahl, Raub oder Vandalismus – also bei Vorfällen, bei denen dem Eigentümer etwas gegen seinen Willen entwendet wird. Beim sogenannten Trickbetrug übergibt das Opfer die Wertgegenstände dagegen selbst, wenn auch unter einer Täuschung. Ob und in welchem Umfang ein solcher Schaden versichert ist, hängt vom jeweiligen Vertrag ab: Manche Hausratversicherer bieten inzwischen optionale Bausteine für Trickbetrug oder Trickdiebstahl an, andere schließen derartige Fälle explizit aus. Ohne eine genaue Prüfung der eigenen Police bleibt für Betroffene oft unklar, ob der Schaden überhaupt ersetzt wird.
Genau hier zeigt sich der Wert einer unabhängigen Beratung: Ein Blick in die Vertragsunterlagen vor dem Schadenfall zeigt, ob der eigene Hausratvertrag Trickbetrug mit abdeckt oder ob eine Lücke besteht, die sich durch einen Zusatzbaustein oder einen Wechsel schließen lässt. Kommt es dennoch zu einem Vorfall, begleitet ein unabhängiger Makler die Betroffenen bei der Schadenmeldung, prüft die Erfolgsaussichten einer Regulierung und unterstützt bei der Kommunikation mit dem Versicherer.
Patrick Heyn weist zudem auf einen Aspekt hin, der in der bisherigen Berichterstattung kaum Beachtung findet: Wer Fremde für eine Besichtigung in die eigene Wohnung lässt, gewährt ihnen damit unweigerlich auch Einblick in Grundriss, Wertgegenstände, Sicherheitstechnik und Anwesenheitsgewohnheiten – unabhängig davon, ob der Besuch selbst glimpflich verläuft oder, wie im Fall aus Melle, mit einem Betrug endet. Sicherheitsexperten weisen seit Jahren darauf hin, dass solche vermeintlich harmlosen Besuche, ähnlich wie beim “falschen Handwerker”, auch als Ausspähung für ganz andere Straftaten dienen können, etwa einen Einbruch zu einem späteren Zeitpunkt. Aus einem einzelnen Betrugsfall beim Möbelverkauf kann damit ein grundsätzlicheres Sicherheitsthema werden, das über die Hausrat-Deckungsfrage hinausgeht.
„Viele Hausratversicherungen schützen bei Einbruch, aber eben nicht automatisch bei einem Trickbetrug wie in Melle. Genau deshalb lohnt sich eine regelmäßige, unabhängige Prüfung des Versicherungsschutzes – am besten, bevor etwas passiert, und nicht erst danach. Und wer nach einem Besuch von Fremden im Haus ein ungutes Gefühl hat, sollte das ernst nehmen und auch über den eigentlichen Vorfall hinaus über seinen Einbruchschutz nachdenken”, sagt Patrick Heyn, Versicherungs- und Finanzexperte der ph Finanzberatung Patrick Heyn e.K.
Wer selbst etwas privat verkauft, sollte Interessenten möglichst nur Zutritt zu dem Raum gewähren, in dem sich der angebotene Gegenstand befindet, und andere Wertgegenstände nicht offen sichtbar lagern. Bei Besichtigungsterminen zu Hause empfiehlt es sich, nicht allein zu sein oder zumindest Nachbarn vorab zu informieren. Wer unter Druck gesetzt oder zu einem spontanen Verkauf weiterer Gegenstände gedrängt wird, sollte das Gespräch beenden. Nach einem Betrugsfall gilt: zeitnah Anzeige bei der Polizei erstatten, den Vorfall und mögliche Täterbeschreibungen so detailliert wie möglich dokumentieren und den eigenen Versicherer umgehend informieren, auch um die Erfolgsaussichten einer möglichen Regulierung zu klären. Bleibt nach einem Besuch von Fremden ein ungutes Gefühl zurück, kann zusätzlich ein Blick auf die eigene Sicherheitstechnik und die Wohngebäudeversicherung sinnvoll sein.