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Aktuelles

  • Lebensver­sicher­er reagieren auf erhöht­en Höch­strech­nungszins
    am 7. Mai 2024 um 8:30

    Ungeduldig hat­te die Ver­sicherungswirtschaft auf die Verkün­dung des Höch­strech­nungszins­es 2025 von­seit­en des Bun­des­fi­nanzmin­is­teri­ums gewartet. Vor weni­gen Tagen lag der Beschluss dann vor: Das Min­is­teri­um hebt den Höch­strech­nungszins zum Jahr 2025 von 0,25% auf 1% an und fol­gte damit der Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung.Schon zuvor hat­te Ass­Com­pact bei eini­gen Ver­sicher­ern nachge­fragt, was eine Erhöhung aus ihrer Sicht bedeuten würde. Wenige Tage danach haben die ersten Ver­sicher­er reagiert.SV Sparkassen­Ver­sicherung Leben deklar­i­ert Über­schuss­beteili­gung im MaiN­or­maler­weise deklar­i­eren die Lebensver­sicher­er in den let­zten Monat­en des Jahres ihre Über­schuss­beteili­gung. Die SV Sparkassen­Ver­sicherung Lebensver­sicherung AG tat dies aber schon jet­zt. „Die frühzeit­ige Fes­tle­gung der Über­schuss­beteili­gung basiert auf ein­er gründlichen Analyse der Mark­t­si­t­u­a­tion, unser­er aktuellen Geschäft­sen­twick­lung und ein­er langfristi­gen Finanzprog­nose und natür­lich dem Ziel, unseren Kun­den kon­tinuier­lich attrak­tive Ren­diten zu bieten“, erk­lärt Gun­nar Hes­e­mann, ver­ant­wortlich­er Aktu­ar der SV. Die laufende Verzin­sung für das Jahr 2025 erhöht sich auf 2,25%. Inklu­sive Schlussüber­schüsse und Sock­el­be­trag für die Beteili­gung an den Bew­er­tungsre­ser­ven liegt die Gesamtverzin­sung 2025 damit bei ins­ge­samt 3,25%.WWK: „Riestern wie früher“Die WWK Lebensver­sicherung geht mit ihrer Riester-Rente in die Offen­sive. Ab dem 01.07.2024 soll der erhöhte Rech­nungszins für den neuen Tarif (RR25) dann gel­ten. Ver­sicherung­stech­nis­ch­er Beginn ist der 01.01.2025. Rain­er Geb­hart, Ver­trieb­svor­stand der WWK erk­lärt: „Als ein­er der Mark­t­führer fonds­ge­bun­den­er Riester-Pro­duk­te haben wir unsere Ver­mit­tler in diesem Geschäfts­feld auch in der schwieri­gen Mark­t­phase der ver­gan­genen Jahre begleit­et, in der sich viele Wet­tbe­wer­ber vom Markt zurück­ge­zo­gen haben. Mit Anhebung des Rech­nungszins­es auf 1,00 % wird Riester für Kun­den und Ver­mit­tler hochat­trak­tiv, wie vor der Absenkung des Rech­nungszins­es auf 0,25% im Riester-Boom-Jahr 2021.“Der Riester-Tarif WWK Pre­mi­um Förder­Rente pro­tect (RR25) wird im Rah­men der Pro­duk­t­fam­i­lie WWK Intel­liPro­tect® 2.0 ange­boten, der dank der soge­nan­nten iCP­PI-Wert­sicherungsstrate­gie höhere Ren­diten ver­spricht. Die WWK geht mit dem Ange­bot nicht nur auf Neukun­den zu, son­dern bietet es auch Kun­den an, die für ihren beste­hen­den Riester-Ver­trag einen attrak­tiv­en Ver­sicherungspart­ner suchen. Auch für den WWK Riester-Bestand mit 0,25% Rech­nungszins wird es eine Möglichkeit zum Tarif-Upgrade geben, kündigt die WWK an.IDEAL bietet Umstel­lungs­garantie zum Höch­strech­nungszin­sAuch die IDEAL, die tra­di­tionell zu den Ver­sicher­ern gehört, die ihre Über­schuss­beteili­gung frühzeit­ig deklar­i­eren, kündigt an, den neuen garantierten Zinssatz von 1,00% auf all seine Leben­pro­duk­te anzuwen­den. Von der Umstel­lung auf den höheren Garantiezins sollen zudem alle Kun­den prof­i­tieren, die noch in diesem Jahr abschließen wer­den. Dafür bietet die IDEAL eine Umstel­lungs­garantie, die zu ein­er automa­tis­chen Anhebung der garantierten Ver­sicherungsleis­tun­gen ab dem kom­menden Jahr führt. Gle­ich­es gilt auch für das flex­i­ble Rentenkon­to IDEAL UniversalLife.Christoph Glin­ka, Bere­ich­sleit­er Mar­ket­ing und Ver­trieb bei der IDEAL Ver­sicherungs­gruppe erläutert: „Die Umstel­lung auf einen Ver­trag mit dem höheren Rech­nungszins erfol­gt automa­tisch und ohne jeglichen Aufwand für Mak­ler und Ver­mit­tler. Also kein Grund, zu warten und Ver­tragsab­schlüsse ins näch­ste Jahr zu schieben. So wer­den die Beiträge noch mit dem niedrigeren Ein­trittsalter berech­net, den höheren Garantiezins erhal­ten die Kun­den on top“. Ab Mitte Mai soll in der Verkauf­s­plat­tform alles Nötige hierzu zur Ver­fü­gung stehen.Auch die Bay­erische reagiert auf höheren Zin­sAuch die Bay­erische schließt Neukun­den des Jahres 2024 bere­its in höhere Garantien ein. Vor­standsmit­glied Mar­tin Gräfer erk­lärt. „Deshalb bieten wir unseren Neukundin­nen und Neukun­den in der pri­vat­en Altersvor­sorge und im Bere­ich der Beruf­sun­fähigkeitsver­sicherun­gen des Jahres 2024 an, bequem und ein­fach ab dem 01.01.2025 von dem neuen Höch­strech­nungszins zu profitieren.“Kunden der pri­vat­en Altersvor­sorge im Rah­men von Fond­spo­li­cen der ersten und drit­ten Schicht stellt die Bay­erische ab dem 01.01.2025 automa­tisch auf den dann gel­tenden, besseren garantierten Renten­fak­tor um. „Das gilt bere­its für alle Kun­den, die sich seit dem 01.01.2024 für das Ange­bot der Bay­erischen entsch­ieden haben, was auch unsere sehr beliebte Fond­spo­lice mit den Fonds der Pan­gaea Life ein­schließt“, ergänzt Gräfer. Für den Bere­ich Bio­me­trie plant die Gruppe, dass alle Verträge, die ab dem 01.07.2024 abgeschlossen wer­den, ein­fach, unbürokratisch und ohne erneute Gesund­heit­sprü­fung auf neue Verträge umgestellt wer­den können.Ob die Bay­erische die Riester-Rente wieder­beleben will, dazu hat sie sich in dem Zusam­men­hang noch nicht geäußert. Aktuell bietet der Ver­sicher­er eine Riester-Ver­sicherung nur als Net­to-Tarif an. (bh)Lesen Sie auch: Höch­strech­nungszins in der Lebensver­sicherung steigt auf 1%Bild: © vlntn – stock.adobe.com

  • Rückschlag: Investor wertet Beteili­gung an wefox ab
    am 7. Mai 2024 um 6:50

    Vor ziem­lich genau zehn Jahren wurde das dama­lige Start-up wefox in der Schweiz gegrün­det. Zum Grün­der-Trio gehören Julian Teicke, Fabi­an Wese­mann und Dario Fazlic. 2015 ging die dig­i­tale Plat­tform zur Ver­wal­tung von Ver­sicherungspo­li­cen für Ver­sicherungs­mak­ler live. Die Grün­dung erfol­gte in Hochzeit­en eines InsurTech-Booms, der nichts weniger als die Rev­o­lu­tion des Ver­sicherungs­mark­tes ankündigte. wefox wurde schließlich in Deutsch­land und Öster­re­ich aktiv und konzen­tri­erte sich anders als andere zunächst aber auf ein Ange­bot für Ver­sicherungs­mak­ler und wollte diese nicht als solche erset­zen. Seit 2018 ist das Unternehmen auch als Ver­sicher­er tätig.Ende 2019 wird das Unternehmen nach mehreren Finanzierungsrun­den schließlich zu einem „Uni­corn“. Die Betitelung als Uni­corn bedeutet in der Start-up-Szene eine Fir­men­be­w­er­tung eines Unternehmens von­seit­en der Inve­storen auf min­destens 1 Mrd. US-Dol­lar. Unter den deutschen, jun­gen InsurTechs nimmt wefox damit eine beson­dere Stel­lung ein. Vie­len auch etablierten Ver­sicher­ern galt das Unternehmen als Vor­bild für die Dig­i­tal­isierung der eige­nen Prozesse. Das Unternehmen war zulet­zt mit 4,5 Mrd. US-Dol­lar bewertet.Neuer Mann für den strate­gis­chen UmbauIm März 2024 wurde Mark Har­ti­gan zum CEO der wefox Gruppe ernan­nt, der dort Julian Teicke, der nun im Ver­wal­tungsrat sitzt, erset­zt, und das Unternehmen nach ver­schiede­nen Prob­le­men in die näch­ste Wach­s­tum­sphase führen soll. Denn zulet­zt war das Unternehmen vor allem wegen Bear­beitungsstau, Ver­schiebung von Pro­dukt- und Tech­nolo­gie-Ein­führun­gen sowie Ent­las­sun­gen in den Schlagzeilen. Zudem wurde auch über eine Zer­schla­gung der Gruppe spekuliert.Nun gibt es einen weit­eren Dämpfer für wefox, das nach eige­nen Angaben knapp drei Mil­lio­nen Kun­den in seinen Märk­ten Deutsch­land, Öster­re­ich, Schweiz sowie mit­tler­weile Ital­ien, Polen und Nieder­lan­den hat. Der britis­che Investor Chrysalis wertet seine Beteili­gung an wefox laut aktuellem Quar­tals­bericht deut­lich ab. Zum 31.03.2024 nen­nt Chrysalis einen Wert von 126,5 Mio. britis­che Pfund. Das macht einen Anteil am Gesamt­port­fo­lio von 14,4%. Im Dezem­ber-Bericht lag die Bew­er­tung noch bei 188,8 Mio. Pfund, da war das InsurTech auch noch die größte Beteili­gung im Port­fo­lio des Investors. Dies kön­nte auch eine Sig­nal­wirkung auf andere Inve­storen haben.Schlechtes Umfeld und Erwartun­gen an Neuaus­rich­tun­gIn der Analyse gibt der Investor Chrysalis, der seit 2019 investiert ist, ver­schiedene Gründe für die Abw­er­tung an: So seien die Bew­er­tun­gen von börsen­notierten Ver­gle­ich­sun­ternehmen als auch der wefox-Gruppe selb­st seit der let­zten Finanzierungsrunde gesunken. Zudem fällt der Blick auch auf die strate­gis­che Neu­po­si­tion­ierung des Unternehmens.Steiniger Weg in die GewinnzoneD­er Investor merkt aber auch an, dass wefox weit­er auf dem Weg in die Gewinnzone sei. Der Umsatz stieg im Jahr 2023 auf 800 Mio. US-Dol­lar, während die Kosten­ba­sis im Ver­gle­ich zum Vor­jahr sank. So hat das Unternehmen im Dezem­ber Gewinne gemacht, mit Blick auf die saisonalen Schwankun­gen will Chrysalis aber nicht automa­tisch von ein­er Fort­set­zung der pos­i­tiv­en Entwick­lung aus­ge­hen. Aufwind soll neben Investi­tio­nen in die Tech­nolo­gieplat­tform samt KI und Date­n­analyse auch eine Part­ner­schaft mit WINDTRE, einem führen­den Telekom­mu­nika­tion­sun­ternehmen in Ital­ien, geben. Dort wurde wefox Ende let­zten Jahres Affin­i­ty-Ver­sicherungspart­ner. (bh)Lesen Sie auch: CEO-Wech­sel bei wefox­Bild: Julian Teicke, wefox-Mit­grün­der. Quelle: wefox

  • VEMA spricht sich gegen Nor­men in der Finanzber­atung aus
    am 16. Feb­ru­ar 2024 um 11:23

    Rund fünf Jahre sind seit Veröf­fentlichung der DIN 77230 „Basis-Finan­z­analyse für Pri­vataushalte“ ver­gan­gen. Ihr fol­gte eine normierte Risiko- und Finan­z­analyse für Gewer­bekun­den. Im Jan­u­ar hat nun der im Herb­st 2023 gegrün­dete Nor­me­nauss­chuss „Finanzen“ (NAFin), in dem nun alle Nor­men und Stan­dards für Finanzen koor­diniert wer­den sollen, die Arbeit aufgenom­men. Als europäis­ches Pen­dant wurde mit­tler­weile das Gremi­um CEN/TC 475 gegrün­det. Zudem läuft ger­ade das Kom­men­tierungsver­fahren zur DIN 77236 „Nach­haltigkeitss­cor­ing für Finanzpro­duk­te – Eine stan­dar­d­isierte Vorge­hensweise zur Einord­nung von Finanzpro­duk­ten anhand von Nach­haltigkeitsmerk­malen“. Qual­itätsverbesserung und Selb­stverpflich­tung­Was als dröge Aufzäh­lung daherkommt, zeugt doch von inten­siv­en Bestre­bun­gen, DIN-Nor­men im Rah­men der Finanz- und Ver­sicherungs­ber­atung zu stärken und voranzutreiben. Wesentlich­er Treiber hin­ter den Entwick­lun­gen ist das DEFINO Insti­tut für Finanznorm AG, das sowohl Soft­ware als auch Berater entsprechend zer­ti­fiziert. Die Idee, mit ein­er DIN-Norm eine Qual­itätsverbesserung in der Finan­z­analyse als Basis der Finanz- und Ver­sicherungs­ber­atung zu erre­ichen, fand eine bre­ite Unter­stützung in der Branche, bei Ver­bän­den und Ver­brauch­er­schützern. Sicher­lich steckt auch der Ver­such dahin­ter, mit ein­er Art von Selb­stverpflich­tung, weit­eren geset­zge­berischen Reg­ulierun­gen zuvorzukom­men. Wie läuft es in der Praxis?In der Prax­is sind die Nor­men bish­er allerd­ings nicht über­all angekom­men. Es gibt die Ver­mit­tler, die auf den Ein­satz der Nor­men in der Beratung schwören. Die Ver­bre­itung dürfte aber wohl weit­er­hin hin­ter den Erwartun­gen zurück­liegen. Zudem sind die Nor­men bei Kun­den nur wenig bekan­nt und wer­den noch weniger in der Beratung einge­fordert. Erset­zt eine Norm den fach­lich geschul­ten Berater?Über den Erfolg der DIN-Nor­men lässt sich also stre­it­en. Die Mak­lergenossen­schaft VEMA übt nun aber sog­ar heftige Kri­tik an den Normierungsvorhaben. In einem aktuellen State­ment ver­tritt VEMA-Vor­stand Dr. Johannes Ned­er die Auf­fas­sung, dass Finanzber­atung keine Nor­mung brauche. Er geht noch einen Schritt weit­er: Wer die DIN unter­stütze, erweise der Branche einen Bären­di­enst. Er fürchtet, dass Nor­men den Boden für die Annahme sein kön­nten, dass der fach­lich geschulte Berater in sein­er heuti­gen Form nicht mehr benötigt werde. Es werde der Ein­druck erweckt, dass man dank der Norm nichts mehr falsch machen könne. Ned­er set­zt dage­gen auf die Qual­ität und Kom­pe­tenz der Berater, die Kun­den indi­vidu­ell nach deren Bedarf zu berat­en. Ein nachvol­lziehbar­er Punkt für eine Mak­lergenossen­schaft, die den Wert des Beraters bzw. Mak­lers immer wieder in den Mit­telpunkt rückt und an dessen Kom­pe­ten­zen und Qual­ität nicht rüt­teln will. Ander­er­seits ist der Ein­satz der DIN-Nor­men keine Pflicht und auch keine Reg­ulierung. Der einzelne Mak­ler hat die Wahl und kann über den Ein­satz frei entschei­den. Stärkt die Norm den Berater?Mittlerweile hat DEFI­NO-Vor­stand Dr. Klaus Möller auf die Kri­tik von Ned­er reagiert. Aus­führlich geht er auf die VEMA-Aus­sagen ein. Im inhaltlichen Kon­text betont er, dass die Norm die Begleitung der sub­jek­tiv richti­gen Pri­or­isierung der als rel­e­vant iden­ti­fizierten Risiken und Notwendigkeit­en, die Erar­beitung von Lösun­gen sowie die Empfehlung und den Verkauf der passenden Pro­duk­te den Berater keines­falls stre­it­ig machen. Vielmehr stärke eine Norm wie die DIN-Norm 77230 den Berater. Es gin­ge dabei nur um die Finan­z­analyse, auf die der Berater dann indi­vidu­ell auf­set­zen könne. Die Norm helfe, so Möller, Risiken und finanzielle Notwendigkeit­en objek­tiv und neu­tral zu iden­ti­fizieren, die indi­vidu­elle Absicherung folge von­seit­en der Beraters. Angst schüren sei hier fehl am Platz. (bh)Der Text wurde am 16.02.24, 15:30 Uhr, um den Absatz zum DEFI­NO-State­ment ergänzt. Bild: © blende11.photo – stock.adobe.com

  • „Im Gewer­be­bere­ich sig­nifikantes Geschäftspoten­zial für Ver­mit­tler“
    am 30. Dezem­ber 2023 um 8:01

    Inter­view mit Math­ias Berg, CSO und Geschäfts­führer der Thinksurance Gmb­H­Herr Berg, die Betriebs- und Beruf­shaftpflicht sowie die gewerbliche Sach gel­ten als Dauer­bren­ner in der Gewer­bev­er­sicherung. Wo beste­ht Ihrer Ein­schätzung nach weit­er­er Handlungsbedarf?Das Umsatzpoten­zial im Gewer­be­bere­ich ist über­greifend sehr hoch. Wir haben bei deutschen Unternehmen eine geschätzte Unter­deck­ung in Höhe von 2 Mrd. Euro Prämien­vol­u­men. Da beste­ht für jeden Ver­mit­tler sig­nifikantes Geschäftspoten­zial. Bei der Betra­ch­tung einzel­ner Sparten bleiben die Betriebs- und Beruf­shaftpflicht sowie gewerbliche Sachver­sicherun­gen die Eckpfeil­er der Gewer­bev­er­sicherung. Sie ste­hen für mich als solche auch bei den Umsatzpoten­zialen weit­er ganz oben. Durch generelle Mark­ten­twick­lun­gen wie beispiel­sweise die Infla­tion beste­ht zudem drin­gen­der Bedarf, die Deck­un­gen in der Gebäude­ver­sicherung zu über­prüfen. Auch die Flot­ten­ver­sicherung ist weit­er­hin ein Kern­the­ma und sollte ger­ade in der aktuell stat­tfind­en­den Wech­sel­sai­son Teil der Beratung sein. Das höch­ste Umsatzpoten­zial wird hinge­gen kün­ftig bei Cyber­po­li­cen gese­hen. Wie deckt sich das mit Ihrer Wahrnehmung? In Bezug auf Cyber­po­li­cen kön­nen wir fest­stellen, dass das Bewusst­sein für die wach­senden Risiken im Zusam­men­hang mit Cyberan­grif­f­en in der Geschäftswelt steigt. Dies wird auch durch das Bun­de­samt für Sicher­heit in der Infor­ma­tion­stech­nik (BSI) bestätigt – neben großen Unternehmen ste­hen zunehmend auch kleinere und mit­tlere Unternehmen im Mit­telpunkt von Cyberan­grif­f­en. Das Poten­zial in der Beratung zu Cyber­risiken steigt daher deut­lich. Dies sehen wir auch über­greifend im Markt: Zu Cyber­risiken wird von Ver­mit­tlern mehr und mehr berat­en. Die zurück­hal­tende Ein­deck­ung von Cyber­risiken aus den ver­gan­genen Jahren hat sich in den let­zten Monat­en geän­dert, sodass es hier einen deut­lich pos­i­tiv­en Trend zu verze­ich­nen gibt. Um Ver­mit­tler bei der Beratung zu Cyber­risiken zu unter­stützen, haben wir in unserem kür­zlich live geschal­teten Ver­trieb­s­cen­ter Ver­trieb­san­sätze und Schaden­beispiele aufge­führt. Damit wer­den Ver­mit­tler bess­er in die Lage ver­set­zt, den Kun­den zu berat­en und die richtige Ein­deck­ung zu find­en. Umgekehrt gel­ten etwa Betrieb­sun­ter­brechun­gen angesichts frag­iler Liefer­ket­ten oder ein­er unge­wissen Energiev­er­sorgung zu einem der Top-Risiken für das Gewerbe. Wie macht sich das bei Thinksurance bemerkbar?Die Fragilität von Liefer­ket­ten ist spätestens seit Beginn der Coro­na-Pan­demie offen­sichtlich gewor­den. Die verän­derte geopoli­tis­che Lage hat dies nochmals ver­schärft. In der heuti­gen Geschäftswelt ist die daraus ent­standene Dynamik fast schon All­t­ag gewor­den. Unternehmen müssen heute mit län­geren Betrieb­sun­ter­brechun­gen rech­nen und sich gegen eine Vielzahl von poten­ziellen Risiken absich­ern, die in der Ver­gan­gen­heit weniger rel­e­vant waren. Die verän­derte Sit­u­a­tion der Unternehmen spiegelt sich im Markt und damit auch auf unser­er Plat­tform wider. Wir beobacht­en eine Anpas­sung an den verän­derten Ver­sicherungs­be­darf inner­halb der Branche. Ver­sicher­er passen Deck­ungskonzepte an, beispiels­weise mit verän­derten Haftzeit­en in den Ver­sicherungspo­li­cen. Der Stan­dard für die Haftzeit lag lange bei zwölf Monat­en. Angesichts der län­geren Zeiträume, in denen Unternehmen von Betrieb­sun­ter­brechun­gen betrof­fen sein kön­nen, sehen wir hier eine sukzes­sive Anhebung. Daraus resul­tieren neue Tar­ife, die auf unser­er Plat­tform inte­gri­ert wer­den und das Ange­bot für Betrieb­sun­ter­brechun­gen erweit­ern. Die Pro­duk­t­ge­ber reagieren also darauf?Wir sehen defin­i­tiv eine Reak­tion auf das verän­derte Mark­tum­feld. Betrieb­sun­ter­brechun­gen sind nur ein Beispiel für die kom­plexe Risikoland­schaft, in der sich Unternehmen aktuell bewe­gen. Ver­sicher­er sehen den Bedarf und sind bestrebt, kun­de­nori­en­tierte Lösun­gen anzu­bi­eten und damit den sich wan­del­nden Bedürfnis­sen auf dem Markt gerecht zu werden.Gewerbeversicherungen gel­ten als kom­pliziert und schw­er dig­i­tal­isier­bar. Die Anforderun­gen kön­nen sehr spez­i­fisch sein. Wie stellt Thinksurance sich­er, dass der Dig­i­tal­isierung­sprozess indi­vidu­elle Anforderun­gen berück­sichtigt, ohne die Beratungsqual­ität zu beeinträchtigen?Tatsächlich sind Gewer­bev­er­sicherun­gen oft kom­plex und die Anforderun­gen kön­nen sehr spez­i­fisch sein. Mit unser­er Advi­so­ry Suite haben wir eine Lösung geschaf­fen, von der alle Mark­t­teil­nehmer prof­i­tieren: Von der Bedarf­ser­mit­tlung über die Erfas­sung der Risikopa­ra­me­ter und die automa­tisierte Erstel­lung von Syn­opsen bis hin zum Abschluss und der Doku­men­ta­tion bietet unsere Soft­ware dem Ver­mit­tler eine sig­nifikante Unter­stützung in der Beratung. Die umfassende Mark­t­trans­parenz über den Ver­gle­ich der Ver­sicher­erange­bote wurde allein in diesem Jahr um mehr als 150 neue Tar­ife ergänzt. Im kom­menden Jahr wer­den bis zu 300 zusät­zliche Tar­ife inte­gri­ert. In Verbindung mit unseren intel­li­gen­ten Frage­bö­gen zur Risiko­er­fas­sung, die aktuell 65 Pro­duk­te, über 2.000 Betrieb­sarten und 20 Branchen abbilden, ermöglichen wir Mak­lern einen hochin­di­vid­u­al­isierten und zuver­läs­si­gen Beratung­sprozess. Unsere Auss­chrei­bungsplat­tform, über die indi­vidu­elle Ange­bote von Ver­sicher­ern ange­fordert wer­den kön­nen, kom­ple­men­tiert diesen Prozess. Damit gelingt es uns, indi­vidu­elle Anforderun­gen zu berück­sichti­gen und die Beratungsqual­ität sog­ar noch zu verbessern. Wie prof­i­tieren die Ver­mit­tler von diesem Gesamtpaket?Vermittler und deren Kun­den kön­nen von der Effizienz und der Trans­parenz prof­i­tieren, die die Dig­i­tal­isierung bietet. Die Zeit, die der Ver­mit­tler durch beispiels­weise die automa­tisierte Erstel­lung ein­er Syn­opse einspart, kann er mit dem Kun­den ver­wen­den, um das Risiko des Kun­den detail­liert­er zu erfassen oder ihm ein pass­genaues Deck­ungskonzept zu unter­bre­it­en. Gibt es spezielle Branchen oder Gewer­be­bere­iche, in denen Sie fest­stellen, dass die Dig­i­tal­isierung von Beratung­sprozessen beson­ders gut vorankommt? Die Ver­sicherungs­branche erlebt in den let­zten Jahren einen erhe­blichen Fortschritt bei der Dig­i­tal­isierung von Beratung­sprozessen, der bere­ich­süber­greifend spür­bar ist. Ein konkretes Beispiel ist die Baubranche. Hier kommt die Dig­i­tal­isierung von Beratung­sprozessen beson­ders gut voran. Aber branchenüber­greifend erken­nen alle Mark­t­teil­nehmer die vie­len Vorteile, die der Ein­satz von Tech­nolo­gien und Dat­en mit sich bringt. Die Dig­i­tal­isierung hat dazu beige­tra­gen, mehr Trans­parenz in den Ver­sicherungs­markt zu bringen.Als Tech­nolo­gie­un­ternehmen sehen wir die Verän­derun­gen bei Ver­sicher­ern in unser­er täglichen Arbeit. Sie tre­f­fen datengestützte und damit fundiert­ere Entschei­dun­gen, von denen alle Mark­t­teil­nehmer prof­i­tieren, nicht zulet­zt, weil sie eigene Poli­cen zu mark­tüblichen Preisen anbi­eten kön­nen. Durch den Ein­satz von Date­n­analy­sen kön­nen Risiken bess­er bew­ertet und Tar­ife genauer kalkuliert wer­den. Das bestätigt uns, dass die Dig­i­tal­isierung ein mächtiges Werkzeug ist, um die Ver­sicherungswelt für alle Beteiligten trans­par­enter, effizien­ter und zugänglich­er zu gestalten.Der Mak­ler­markt verän­dert sich gegen­wär­tig stark. Durch Auf- und Zukäufe entste­hen immer größere Ein­heit­en, Mark­t­gewichte ver­schieben sich. Wie blickt Thinksurance auf diesen Prozess? Wir ver­fol­gen diese Entwick­lun­gen aufmerk­sam und sind in engem Aus­tausch mit sehr vie­len Mark­t­teil­nehmern. Für uns als Plat­tform ist es immer bedeu­tend, die Entwick­lun­gen und Trends des Mark­tes eng zu ver­fol­gen. Unsere Strate­gie über­prüfen wir regelmäßig, um auf diese Verän­derun­gen – falls notwendig – zu reagieren.Und welchen Ein­fluss hat diese Dynamik auf die strate­gis­che Entwick­lung der Plat­tform? Grund­sät­zlich sehen wir uns gut im Markt posi­tion­iert und deck­en vom Pool­mak­ler über Finanzstruk­turver­triebe, Dig­i­tal­mak­ler, Banken und Auss­chließlichkeit­sor­gan­i­sa­tio­nen bis zu Groß­mak­lern eine große Mark­t­band­bre­ite ab.Ein über­greifend­er Trend, der teil­weise durch die Kon­so­li­dierung begün­stigt wird, ist die stark zunehmende Forderung nach mehr Effizienz, höher­er Geschwindigkeit, beispiel­sweise in der Ange­bot­ser­stel­lung, und höheren Dunkelver­ar­beitungsquoten. Dieser Trend trifft den Kern unser­er DNA. Insofern arbeit­en wir genau daran mit Hochdruck: Von der Inte­gra­tion in Mak­lerver­wal­tungssys­teme über die Opti­mierung der Ange­botsab­gabe – dig­i­tal und vol­lau­toma­tisiert dank inte­gri­ert­er Ver­sicherung­spro­duk­te oder hybrid im anfragepflichti­gen Geschäft über die Auss­chrei­bungsplat­tform – bis hin zu Policierungs- und Abschlussprozessen arbeit­en wir kon­tinuier­lich an der Prozes­sop­ti­mierung von Ver­mit­tlern und Ver­sicher­ern. Wir sind bere­its einige Schritte gegan­gen, sehen aber weit­er­hin deut­liche Opti­mierungspoten­ziale und ‑bedarfe in der Ver­sicherungsin­dus­trie. Wir freuen uns, diese auch zukün­ftig zu gestalten.Dieses Inter­view lesen Sie auch in Ass­Com­pact und in unserem ePaper.Bild: © Math­ias Berg, Thinksurance

  • Liq­uid­itätssicherung für Prax­is­in­hab­er
    am 27. Dezem­ber 2023 um 8:35

    Ein Artikel von Andreas Her­ber, Tech­nis­ch­er Under­writer (DVA) und Mak­ler­ref­er­ent Komposit­versicherung bei der INTER Ver­sicherungs­grup­peIn Deutsch­land gibt es rund 100.000 Arzt­prax­en. Die meis­ten davon wer­den als Einzel­prax­en geführt. Das heißt: Fällt der Prax­is­in­hab­er wegen Krankheit oder Unfall aus, wird es schw­er und teuer, die Prax­is über­haupt am Laufen zu hal­ten. Ein Risiko, das vie­len niederge­lasse­nen Ärztin­nen und Ärzten gar nicht bewusst ist.Doch eine Praxiss­chließung kann weitre­ichende Fol­gen haben. Wer küm­mert sich um die Patien­ten? Wer stellt die Diag­nosen? Wer unter­schreibt Rezepte? Und was ist mit den laufend­en Kosten für Mieten, Leas­ing, Finanzierun­gen, Per­son­al und dem per­sön­lichen Einkommen?Grundsätzlich ist das finanzielle Risiko des Prax­is­in­hab­ers unter zwei Gesicht­spunk­ten zu betra­cht­en: Auf der einen Seite wer­den ihm nach ein­er gewis­sen Zeit die Ein­nah­men und damit sein Einkom­men teil­weise oder sog­ar ganz weg­brechen. Auf der anderen Seite laufen seine fix­en Kosten für die Prax­is weit­er. Einkom­menssicherung­Nicht nur bei niederge­lasse­nen Medi­zin­ern, aber ins­beson­dere bei ihnen, sollte bekan­ntlich die Einkom­menssicherung für den Fall ein­er län­geren Krankheit im Rah­men ein­er Kranken­t­agegeld­ver­sicherung erfol­gen. Ein wichtiger und sin­nvoller Schutz, über den in der Regel allerd­ings nur die Sicherung des Net­to-Einkom­mens betrieben wer­den kann. Die erwäh­n­ten fort­laufend­en Kosten wie Per­son­alkosten, Mieten, Leas­in­grat­en für Geräte oder son­stige Verbindlichkeit­en bei einem Kred­itin­sti­tut kön­nen über diese Form der Absicherung nur bed­ingt abgedeckt werden.Fortlaufende Kosten absich­ernZur voll­ständi­gen Sicherung der Liq­uid­ität muss also die Lücke der fort­laufend­en Kosten geschlossen wer­den. Hierzu bietet sich eine Prax­isaus­fal­lver­sicherung an, wie sie die INTER Ver­sicherungs­gruppe kür­zlich neu auf den Markt gebracht hat.Wie eine Kranken­t­agegeld­ver­sicherung bietet das neue Pro­dukt Schutz bei krankheits- und unfallbe­d­ingter Arbeit­sun­fähigkeit des ver­sicherten Prax­is­in­hab­ers. In diesen Fällen übern­immt sie die fort­laufend­en Kosten und kommt für ent­gan­genen Gewinn auf.AbgrenzungenIn Kom­bi­na­tion tra­gen Kranken­t­agegeld- und Prax­isaus­fal­lver­sicherung damit zu ein­er ganzheitlichen Einkom­mens- und Liq­uid­itätssicherung des Arztes bzw. der Ärztin bei. In wesentlichen Merk­malen gren­zen sich die bei­den Pro­duk­te jedoch voneinan­der ab.Die Kranken­t­agegeld­ver­sicherung ist eine Sum­men­ver­sicherung und kommt für einen vere­in­barten Tages­satz auf. Die Prax­isaus­fal­lver­sicherung ist eine Schaden­ver­sicherung. Sie leis­tet für einen konkreten und nachzuweisenden Schaden bis zur vere­in­barten Versicherungs­summe. Ver­sichert sind wie bere­its beschrieben ein­er­seits das Net­to-Einkom­men, ander­er­seits die fort­laufend­en Kosten und ent­gan­gener Gewinn.Die Leis­tungs­dauer bei­der Pro­duk­te bei 100%-iger Arbeit­sun­fähigkeit endet mit der Fest­stel­lung ein­er Beruf­sun­fähigkeit. Im Falle der Aus­fal­lver­sicherung gibt es allerd­ings noch eine soge­nan­nte Haftzeit, also max­i­male Leis­tungs­dauer, von 12, 18 bzw. 24 Monat­en zu berücksichtigen.Wesentliche Unter­schiede liegen in den Kündi­gungsrecht­en des Ver­sicher­ers. Die Kranken­ver­sicherung sieht für den Ver­sicher­er zum Wohl seines Ver­sicherungsnehmers keine Möglichkeit­en vor, das Vertrags­verhältnis im Leis­tungs­fall oder zum Ende der Ver­sicherungspe­ri­ode zu beenden.Als Sachver­sicherung mit den vorhan­de­nen Kündi­gungsrecht­en des Ver­sicher­ers im Schaden­fall bzw. zum Ablauf scheint sich der Schutz ein­er Prax­isaus­fal­lver­sicherung zunächst nachteilig für den Ver­sicherungsnehmer darzustellen. Die INTER wirkt dem ent­ge­gen, indem sie auf ihr ordentlich­es Kündi­gungsrecht verzichtet. Damit stellt sie Prax­isaus­fall dem Kranken­t­agegeld gle­ich. Ziel der Pro­duk­t­gestal­tung war, Syn­ergien zur Sparte Kranken­ver­sicherung zu schaf­fen und viele Leis­tun­gen der bei­den Sparten anzugleichen.Der Tarif schließt außer­dem als beson­dere High­lights noch psy­chis­che und psy­cho­so­ma­tis­che Krankheit­en mit ein und leis­tet auch bei Aus­fällen auf­grund schwanger­schafts­be­d­ingter Krankheit­en sowie bei Teilar­beit­sun­fähigkeit für die Wiedere­ingliederung nach län­ger­er schw­er­er Krankheit.Die Ziel­grup­peLän­gere Aus­fal­lzeit­en niederge­lassen­er Ärzte lassen sich nur durch eine kost­spielige Prax­isvertre­tung angemessen kom­pen­sieren. Deshalb haben alle niederge­lasse­nen Ärzte in Einzel- und Gemein­schaft­sprax­en Bedarf an der Absicherung ihrer fort­laufend­en Praxiskosten. Das bet­rifft Human- und Zah­n­medi­zin­er eben­so wie Veterinärmediziner.Als Faus­tregel für den Bedarf bei Aus­fall des ver­sicherten Prax­is­in­hab­ers gilt: Je weniger sich der Aus­fall kom­pen­sieren lässt, je höher die fort­laufend­en Kosten sind und je geringer die Absicherung über Kranken­t­agegeld ist, desto größer ist der Bedarf für eine Praxisausfallversicherung.Versicherungsprodukt des Jahres 2023Die Prax­isaus­fal­lver­sicherung der INTER wurde kür­zlich vom Deutschen Insti­tut für Ser­vice-Qual­ität (DISQ) zum Ver­sicherung­spro­dukt des Jahres 2023 gewählt. An der Auswer­tung war neben Prof. Dr. Matthias Beenken von der Fach­hochschule Dort­mund auch Con­stan­tin Papaspyratos, Chefökonom beim Bund der Ver­sicherten, beteiligt. Begrün­det wurde die Ausze­ich­nung unter anderem mit fol­gen­der Aus­sage: „Inter­es­santes Konzept ins­beson­dere durch den Kündi­gungsverzicht bei der Pre­mi­um-Vari­ante und die Son­der­leis­tun­gen bei Schwanger­schaft und bei Wiedere­ingliederung. Gute bis sehr gute Leis­tun­gen im Ver­gle­ich zum Wettbewerb.“Diesen Artikel lesen Sie auch in Ass­Com­pact 12/2023 und in unserem ePaper.Bild: © MQ-Illus­tra­tions – stock.adobe.com; Grafik: © INTER