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Die Gebäude­ver­sicherung ist eine essen­zielle Absicherung für Immo­bilieneigen­tümer. Doch was passiert, wenn statt des Neuw­erts nur noch der Zeitwert eines Gebäudes ver­sichert ist? Dieser Unter­schied kann im Schadens­fall erhe­bliche finanzielle Auswirkun­gen haben. Das Ober­lan­des­gericht (OLG) Stuttgart hat hierzu ein Urteil gefällt, das ein deut­lich­es Sig­nal zugun­sten der Ver­sicherungsnehmer setzt.

Im konkreten Fall ging es darum, dass die Ver­sicherung im Schadens­fall lediglich den Zeitwert des Gebäudes erstat­ten wollte, obwohl der Ver­sicherungsnehmer von ein­er Neuw­ert­deck­ung aus­ging. Der Zeitwert berück­sichtigt den Wertver­lust durch Alter und Abnutzung, während der Neuw­ert die Kosten für eine Wieder­her­stel­lung oder den Wieder­auf­bau in gle­ich­er Art und Güte deckt. Das Gericht entsch­ied, dass die Ver­sicherungs­be­din­gun­gen klar und ver­ständlich for­muliert sein müssen, damit der Ver­sicherungsnehmer ein­deutig erken­nen kann, welche Leis­tung im Schadens­fall zu erwarten ist. Unklare For­mulierun­gen gehen zulas­ten des Versicherers.

Was das für Sie bedeutet

Als Immo­bilieneigen­tümer soll­ten Sie Ihre beste­hende Gebäude­ver­sicherung genau prüfen. Oft sind die Unter­schiede zwis­chen Zeitwert- und Neuw­ert­deck­ung in den Ver­trags­be­din­gun­gen nicht auf den ersten Blick erkennbar. Ein Schadens­fall kann dann schnell zu finanziellen Eng­pässen führen, wenn die Ver­sicherungssumme nicht aus­re­icht, um das Gebäude wieder­herzustellen. Das Urteil des OLG Stuttgart zeigt, wie wichtig es ist, die Ver­trags­be­din­gun­gen zu ver­ste­hen und gegebe­nen­falls nachzuverhandeln.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Gebäude­ver­sicherung regelmäßig über­prüfen zu lassen. In einem unverbindlichen Gespräch kön­nen wir gemein­sam Ihre Absicherung analysieren und sich­er­stellen, dass Sie im Schadens­fall opti­mal geschützt sind.

Eingeschränkte Erreichbarkeit bis 28. Oktober. Neue Beratungstermine aktuell nicht buchbar. Mehr erfahren