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Ein 81-jähriger Mann aus Georgs­marien­hütte ist nach einem Schock­an­ruf um einen fün­f­stel­li­gen Geld­be­trag gebracht wor­den. Die Täter behaupteten am Sam­stag gegen 15:15 Uhr tele­fonisch, ein Ange­höriger des Seniors habe einen schw­eren Verkehrsun­fall verur­sacht und könne nur gegen eine Kau­tion freikom­men. Nach Gesprächen mit einem ange­blichen Richter und ein­er ange­blichen Polizistin über­gab der Mann das Geld schließlich auf einem öffentlichen Park­platz am Stadt­graben in Melle an eine bis­lang unbekan­nte Frau. Die Polizei sucht Zeu­gen, die verdächtige Per­so­n­en oder Fahrzeuge im Bere­ich der Meller Innen­stadt beobachtet haben.

Fach­lich betra­chtet unter­schei­det sich dieser Fall von einem Ein­bruch oder Dieb­stahl: Ein Schock­an­ruf ist juris­tisch ein Betrug, kein Dieb­stahl und kein Raub, weil das Opfer das Geld selb­st und bewusst übergibt, wenn auch unter mas­siv­er Täuschung und Druck. Ein Schock­an­ruf ist nicht automa­tisch über die Haus­ratver­sicherung abgesichert. Einzelne leis­tungsstarke Tar­ife schließen jedoch Betrugs­fälle wie den Enkel­trick aus­drück­lich ein und kön­nen einen begren­zten Teil des Schadens erset­zen. Deshalb lohnt sich im Schaden­fall die Prü­fung der konkreten Ver­sicherungs­be­din­gun­gen. Nach Angaben des Bun­deskrim­i­nalamts ist der Schaden durch falsche Polizis­ten bun­desweit von rund 30,1 Mil­lio­nen Euro (2024) auf rund 49,5 Mil­lio­nen Euro (2025) gestiegen, ein Plus von etwa 64 Prozent, bei gle­ichzeit­ig steigen­der Fal­lzahl. Beim klas­sis­chen Schockanruf/Enkeltrick im engeren Sinn lag der bun­desweite Schaden 2025 bei rund 49 Mil­lio­nen Euro.

Weil längst nicht jed­er Haus­ratver­trag eine solche Klausel enthält und sich die Bedin­gun­gen von Tarif zu Tarif stark unter­schei­den, liegt hier der Mehrw­ert ein­er unab­hängi­gen Bestand­sprü­fung durch ph Finanzber­atung Patrick Heyn e.K.: Im Beratungs­ge­spräch wird geprüft, ob der beste­hende Haus­ratver­trag Betrugs­fälle wie den Enkel­trick über­haupt ein­schließt und in welch­er Höhe geleis­tet wird. Darüber hin­aus informiert ph Finanzber­atung Man­dan­tinnen und Man­dan­ten sowie deren Ange­hörige gezielt über aktuelle Betrugs­maschen und unter­stützt im Schaden­fall bei der Anzeige und der Schaden­mel­dung gegenüber dem Versicherer.

„Viele gehen davon aus, dass ihre Haus­ratver­sicherung bei einem Schock­an­ruf ohne­hin nicht zahlt, und bei den meis­ten Stan­dard­tar­ifen stimmt das auch. Es gibt aber leis­tungsstärkere Tar­ife, die genau solche Betrugs­fälle wie den Enkel­trick aus­drück­lich mit ein­schließen. Ob der eigene Ver­trag das leis­tet, sollte man nicht erst im Schaden­fall her­aus­find­en, son­dern vorher im Rah­men ein­er unab­hängi­gen Bestand­sprü­fung”, sagt Patrick Heyn, Inhab­er der ph Finanzber­atung Patrick Heyn e.K. in Melle.

Wer einen solchen Anruf erhält, sollte sofort aufle­gen und keine Angaben zu Fam­i­lie, Ver­mö­gen oder Tagesabläufen machen. Übergeben Sie niemals Bargeld, Schmuck oder Wert­ge­gen­stände an unbekan­nte Per­so­n­en, auch nicht an ange­bliche Polizis­ten oder Boten. Rufen Sie betrof­fene Ange­hörige über eine Ihnen bekan­nte, selb­st gewählte Tele­fon­num­mer zurück, um den Sachver­halt zu prüfen, und informieren Sie im Zweifel direkt die Polizei unter 110. Wer bere­its Geld übergeben hat, sollte umge­hend Anzeige erstat­ten, die eigene Bank informieren und zusät­zlich beim eige­nen Ver­sicher­er beziehungsweise unab­hängi­gen Berater prüfen lassen, ob der beste­hende Haus­ratver­trag einen solchen Betrugs­fall aus­nahm­sweise mit abdeckt.

Eingeschränkte Erreichbarkeit bis 28. Oktober. Neue Beratungstermine aktuell nicht buchbar. Mehr erfahren