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Am Mon­ta­gnach­mit­tag, 19. Okto­ber 2026, geri­et gegen 16:13 Uhr auf der Auto­bahn 30 in Fahrtrich­tung Han­nover zwis­chen den Anschlussstellen Ges­mold und Melle-West ein Trans­porter in Brand und bran­nte voll­ständig aus. Nach ersten Infor­ma­tio­nen der Polizei wurde nie­mand ver­let­zt. Feuer­wehr und Polizei waren mit mehreren Kräften im Ein­satz, die Löschar­beit­en dauerten an, der Verkehr auf der A30 war zeitweise beein­trächtigt. Die genaue Bran­dur­sache ist nach Angaben der Polizei­in­spek­tion Osnabrück noch unklar und wird derzeit ermittelt.

Bei einem Fahrzeug­brand wie in Melle greift in aller Regel nicht die Kfz-Haftpflichtver­sicherung, son­dern die Teilka­skover­sicherung – sofern eine solche für das Fahrzeug abgeschlossen wurde. Die Vol­lka­skover­sicherung schließt den Teilka­sko-Schutz automa­tisch mit ein. Entschei­dend ist jedoch der Einzelfall: Reine Schmorschä­den, bei denen es nicht zu offen­em Feuer kommt, sind nach den meis­ten Bedin­gungswerken nicht automa­tisch mitver­sichert – ein Punkt, der vie­len Fahrzeughal­tern nicht bewusst ist. Hinzu kommt bei gewerblich genutzten Fahrzeu­gen wie Trans­portern häu­fig eine weit­ere Lücke: Die Ladung ist über die Kfz-Kaskover­sicherung in der Regel nicht automa­tisch mitver­sichert und muss geson­dert über eine Waren- beziehungsweise Trans­portver­sicherung abgesichert wer­den. Auch ein möglich­er Betrieb­saus­fall, etwa wenn das Fahrzeug für den laufend­en Geschäfts­be­trieb benötigt wird, ist nur über eine sep­a­rate Betrieb­sun­ter­brechungsver­sicherung abgedeckt.

Für Hal­ter gewerblich genutzter Fahrzeuge zeigt ein solch­er Vor­fall, wie wichtig eine regelmäßige, unab­hängige Prü­fung des beste­hen­den Ver­sicherungss­chutzes ist – und zwar bevor es zum Schaden kommt. Eine neu­trale Bestand­sauf­nahme deckt auf, ob Kaskoschutz, Ladungsver­sicherung und Betrieb­sun­ter­brechungsver­sicherung aufeinan­der abges­timmt sind und keine Lück­en beste­hen. Im Schaden­fall selb­st unter­stützt eine unab­hängige Beratung zudem dabei, die Schaden­mel­dung kor­rekt und voll­ständig einzure­ichen und berechtigte Ansprüche gegenüber dem Ver­sicher­er durchzuset­zen – ger­ade bei kom­plex­eren Fällen wie Totalschä­den durch Brand, bei denen Zeitwert- und Wiederbeschaf­fungs­fra­gen häu­fig strit­tig sind.

„Ein kom­plet­ter Fahrzeu­gaus­fall durch Brand trifft gewerbliche Hal­ter oft dop­pelt – das Fahrzeug fehlt im Betrieb, und gle­ichzeit­ig zeigt sich, ob der Ver­sicherungss­chutz wirk­lich zum Fuhrpark passt. Genau deshalb lohnt sich eine unab­hängige Prü­fung, bevor der Ern­st­fall ein­tritt”, sagt Patrick Heyn, Inhab­er der ph Finanzber­atung Patrick Heyn e.K. in Melle.

Betrof­fe­nen eines Fahrzeug­brands rät ph Finanzber­atung: den Schaden zeit­nah bei der Polizei anzeigen beziehungsweise die polizeiliche Unfal­lauf­nahme bestäti­gen lassen, den Schaden aus mehreren Blick­winkeln fotografisch doku­men­tieren, bevor das Fahrzeug abgeschleppt wird, und den eige­nen Ver­sicher­er unverzüglich über den Vor­fall informieren. Bei gewerblich genutzten Fahrzeu­gen emp­fiehlt es sich zusät­zlich, eventuell beschädigte Ladung geson­dert zu doku­men­tieren und frühzeit­ig zu klären, welche Ver­sicherung dafür zuständig ist.

Eingeschränkte Erreichbarkeit bis 28. Oktober. Neue Beratungstermine aktuell nicht buchbar. Mehr erfahren