Ein 81-jähriger Mann aus Georgsmarienhütte ist nach einem Schockanruf um einen fünfstelligen Geldbetrag gebracht worden. Die Täter behaupteten am Samstag gegen 15:15 Uhr telefonisch, ein Angehöriger des Seniors habe einen schweren Verkehrsunfall verursacht und könne nur gegen eine Kaution freikommen. Nach Gesprächen mit einem angeblichen Richter und einer angeblichen Polizistin übergab der Mann das Geld schließlich auf einem öffentlichen Parkplatz am Stadtgraben in Melle an eine bislang unbekannte Frau. Die Polizei sucht Zeugen, die verdächtige Personen oder Fahrzeuge im Bereich der Meller Innenstadt beobachtet haben.
Fachlich betrachtet unterscheidet sich dieser Fall von einem Einbruch oder Diebstahl: Ein Schockanruf ist juristisch ein Betrug, kein Diebstahl und kein Raub, weil das Opfer das Geld selbst und bewusst übergibt, wenn auch unter massiver Täuschung und Druck. Ein Schockanruf ist nicht automatisch über die Hausratversicherung abgesichert. Einzelne leistungsstarke Tarife schließen jedoch Betrugsfälle wie den Enkeltrick ausdrücklich ein und können einen begrenzten Teil des Schadens ersetzen. Deshalb lohnt sich im Schadenfall die Prüfung der konkreten Versicherungsbedingungen. Nach Angaben des Bundeskriminalamts ist der Schaden durch falsche Polizisten bundesweit von rund 30,1 Millionen Euro (2024) auf rund 49,5 Millionen Euro (2025) gestiegen, ein Plus von etwa 64 Prozent, bei gleichzeitig steigender Fallzahl. Beim klassischen Schockanruf/Enkeltrick im engeren Sinn lag der bundesweite Schaden 2025 bei rund 49 Millionen Euro.
Weil längst nicht jeder Hausratvertrag eine solche Klausel enthält und sich die Bedingungen von Tarif zu Tarif stark unterscheiden, liegt hier der Mehrwert einer unabhängigen Bestandsprüfung durch ph Finanzberatung Patrick Heyn e.K.: Im Beratungsgespräch wird geprüft, ob der bestehende Hausratvertrag Betrugsfälle wie den Enkeltrick überhaupt einschließt und in welcher Höhe geleistet wird. Darüber hinaus informiert ph Finanzberatung Mandantinnen und Mandanten sowie deren Angehörige gezielt über aktuelle Betrugsmaschen und unterstützt im Schadenfall bei der Anzeige und der Schadenmeldung gegenüber dem Versicherer.
„Viele gehen davon aus, dass ihre Hausratversicherung bei einem Schockanruf ohnehin nicht zahlt, und bei den meisten Standardtarifen stimmt das auch. Es gibt aber leistungsstärkere Tarife, die genau solche Betrugsfälle wie den Enkeltrick ausdrücklich mit einschließen. Ob der eigene Vertrag das leistet, sollte man nicht erst im Schadenfall herausfinden, sondern vorher im Rahmen einer unabhängigen Bestandsprüfung”, sagt Patrick Heyn, Inhaber der ph Finanzberatung Patrick Heyn e.K. in Melle.
Wer einen solchen Anruf erhält, sollte sofort auflegen und keine Angaben zu Familie, Vermögen oder Tagesabläufen machen. Übergeben Sie niemals Bargeld, Schmuck oder Wertgegenstände an unbekannte Personen, auch nicht an angebliche Polizisten oder Boten. Rufen Sie betroffene Angehörige über eine Ihnen bekannte, selbst gewählte Telefonnummer zurück, um den Sachverhalt zu prüfen, und informieren Sie im Zweifel direkt die Polizei unter 110. Wer bereits Geld übergeben hat, sollte umgehend Anzeige erstatten, die eigene Bank informieren und zusätzlich beim eigenen Versicherer beziehungsweise unabhängigen Berater prüfen lassen, ob der bestehende Hausratvertrag einen solchen Betrugsfall ausnahmsweise mit abdeckt.