Unbekannte haben am Samstagmorgen zwischen 6 und 7 Uhr auf einer Pferdewiese am Hörnschen Knapp in Wallenhorst zwei Pferde geschlagen und misshandelt. Schwellungen und Striemen deuten laut Polizei auf die Tat hin. Die Polizei Wallenhorst sucht Zeugen (Tel. 05461 9453–0).
Für betroffene Pferdehalter ist in einem solchen Fall zunächst unklar, ob überhaupt eine Versicherung einspringt. Die klassische Pferdehalter-Haftpflichtversicherung schützt grundsätzlich nur davor, dass das eigene Pferd einem Dritten einen Schaden zufügt – nicht umgekehrt. Einige Anbieter haben ihren besten Tarifen jedoch eine Zusatzklausel beigefügt, die genau für solche Fälle gedacht ist: eine erweiterte Forderungsausfalldeckung bei vorsätzlichen Taten durch sogenannte Pferderipper. Kann der Halter seinen Schadensersatzanspruch gegen den Täter nicht durchsetzen, weil dieser unbekannt bleibt, übernimmt die Versicherung ersatzweise Schäden am eigenen Pferd bis zu einer vereinbarten Grenze. Voraussetzung ist in der Regel, dass Strafanzeige erstattet wurde und das polizeiliche Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist oder der Versicherer Einblick in die Ermittlungsakte erhält – eine Leistung erfolgt also nicht sofort nach dem Vorfall, sondern erst nach dessen Aufarbeitung.
Entscheidend ist dabei die gewählte Tarifstufe: Diese Absicherung ist häufig nur im höchsten Leistungsniveau enthalten, in einfacheren Tarifen fehlt sie meist ganz. Ohne eine entsprechende Klausel bleibt der Pferdehalter bei einem unbekannten Täter auf dem Schaden sitzen.
Als unabhängiger Makler prüft ph Finanzberatung Patrick Heyn e.K. für Pferdehalter nicht nur, ob überhaupt eine Halterhaftpflicht besteht, sondern auch, welche Tarifvariante im konkreten Schadenfall tatsächlich greift. Im Schadenfall begleitet ph Finanzberatung die Meldung gegenüber dem Versicherer, einschließlich der erforderlichen Nachweise aus dem Ermittlungsverfahren.
„Dass eine Pferdehaftpflicht auch Schäden am eigenen Pferd durch unbekannte Täter absichern kann, wissen die wenigsten – und selbst dort ist es oft nur im besten Tarif enthalten. Genau deshalb lohnt sich der Blick ins Kleingedruckte durch eine unabhängige Beratung, bevor der Schadenfall eintritt“, sagt Patrick Heyn, Versicherungs- und Finanzexperte von ph Finanzberatung.
Betroffenen Pferdehaltern wird empfohlen, einen solchen Vorfall zeitnah bei der Polizei anzuzeigen, die Verletzungen aus mehreren Blickwinkeln fotografisch zu dokumentieren, das Pferd umgehend tierärztlich untersuchen und den Befund schriftlich festhalten zu lassen sowie den eigenen Versicherer zeitnah zu informieren. Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens sollte der Einstellungsbescheid der Polizei beim Versicherer eingereicht werden, um einen möglichen Anspruch aus der Forderungsausfalldeckung geltend zu machen.