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Melle, 22. Sep­tem­ber 2026. Bei der Kirmes in Melle-Ges­mold sind am ver­gan­genen Woch­enende mehrere Autos mutwillig zerkratzt wor­den. Nach Angaben der Polizei­in­spek­tion Osnabrück ent­stand ein Schaden von rund 11.000 Euro, die Täter sind bis­lang unbekan­nt. Für die Betrof­fe­nen stellt sich damit eine Frage, die nach solchen Vor­fällen regelmäßig auftritt: Zahlt die eigene Kfz-Ver­sicherung überhaupt?

Nach übere­in­stim­menden Angaben mehrerer Kfz-Ver­sicher­er wer­den mutwillige Beschädi­gun­gen durch Dritte – etwa Lack­kratzer – in aller Regel nur über die Vol­lka­skover­sicherung reg­uliert. Die Teilka­skover­sicherung deckt bei Van­dal­is­mus meist auss­chließlich Glas­bruch­schä­den ab, zum Beispiel an Scheiben oder Schein­wer­fern. Kratzer im Lack, Dellen oder abgeris­sene Außen­spiegel bleiben dort unver­sichert. Viele Fahrzeughal­ter ken­nen diesen Unter­schied nicht und stellen erst im Schaden­fall fest, dass ihr beste­hen­der Ver­trag die Lücke nicht schließt.

Genau hier liegt der Mehrw­ert ein­er unab­hängi­gen Ver­sicherungs­ber­atung: Diese prüft für ihre Man­dan­ten nicht erst im Schaden­fall, son­dern bere­its vor­ab, welchen Schutz der beste­hende Ver­trag tat­säch­lich bietet, und schließt erkan­nte Lück­en gezielt. Kommt es den­noch zu einem Schaden, begleit­et ein unge­bun­denes Mak­ler­büro wie die ph Finanzber­atung in Melle seine Man­dan­ten durch die Mel­dung – von der kor­rek­ten Doku­men­ta­tion über die Kom­mu­nika­tion mit dem Ver­sicher­er bis zur Durch­set­zung berechtigter Ansprüche.

Zur Einord­nung erk­lärt Patrick Heyn, Ver­sicherungs- und Finanz­ex­perte aus Melle:

„Fälle wie in Ges­mold zeigen, wie schnell aus einem ver­meintlichen Klein­schaden ein vier­stel­liger Betrag wer­den kann, für den man am Ende selb­st aufkom­men muss, wenn der eigene Ver­trag nicht passt. Deshalb lohnt sich ein regelmäßiger, unab­hängiger Blick auf den beste­hen­den Kaskoschutz, bevor etwas passiert – und im Schaden­fall eine Begleitung, die weiß, welche Nach­weise die Ver­sicherung braucht und wie sich Ansprüche sauber durch­set­zen lassen. Genau das leis­tet eine unab­hängige Beratung, die den Markt ken­nt und nicht an einen einzel­nen Ver­sicher­er gebun­den ist.”

Betrof­fe­nen wird emp­fohlen, den Schaden umge­hend bei der Polizei anzuzeigen, die Beschädi­gun­gen aus mehreren Blick­winkeln fotografisch zu doku­men­tieren und den eige­nen Ver­sicher­er zeit­nah zu informieren.