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Was Unabhängigkeit als Versicherungsmakler bedeutet

Als Versicherungsmakler bin ich nach § 59 VVG rechtlich Interessenvertreter meiner Mandanten — nicht eines Versicherungsunternehmens. Ich bin an keine Gesellschaft gebunden, erhalte keine Weisungen von Versicherern und treffe Produktauswahl auf Basis des individuellen Bedarfs meiner Mandanten.

Meine Vergütung erfolgt über marktübliche Courtagen, die von der vermittelnden Gesellschaft gezahlt werden, oder — auf ausdrücklichen Wunsch — über vereinbarte Honorare. Sondervorgaben oder Absatzvorgaben einzelner Anbieter gibt es nicht.

Was Unabhängigkeit nicht bedeutet

Unabhängigkeit bedeutet nicht, dass ich den gesamten Versicherungsmarkt abdecke oder jedes am Markt existierende Produkt vermittle. Die Auswahl erfolgt aus einem Kreis von Gesellschaften, mit denen eine Zusammenarbeit besteht und die eine fachlich saubere, wirtschaftlich sinnvolle und dauerhaft betreuungsfähige Beratung ermöglichen.

Der Unterschied zum Ausschließlichkeitsvertreter

Ein Vertreter ist vertraglich an eine Gesellschaft gebunden und vermittelt deren Produkte. Ich bin niemandem außer meinen Mandanten verpflichtet. Im Schadenfall bedeutet das: Ich sitze an Ihrer Seite des Tisches — nicht auf der der Gesellschaft.

Vergütung

Als Makler erhalte ich für die Vermittlung von Versicherungsverträgen marktübliche Courtagen von den Gesellschaften. Diese sind im Versicherungsbeitrag einkalkuliert und entstehen Ihnen ohne Mehrkosten.

Diese Seite dient der Transparenz gemäß § 59 VVG und den Informationspflichten nach IDD. ph Finanzberatung Patrick Heyn e.K., Kirchstraße 3, 49324 Melle